Unsere Leistungen decken alle Bereiche in und um die verwaltete Immobilie ab.
1. Kontoführung (Girokonto)
Wir führen Ihr Girokonto für das Verwaltungsobjekt, buchen die Zahlungseingänge und wickeln alle Zahlungen an Lieferanten mittels elektronischem Zahlungsverkehr ab. Sie erhalten je nach Bedarf monatliche, quartalsweise oder jährliche Hausabrechnungen. Die kann Ihr Steuerberater direkt weiterverarbeiten. Die Jahresendabrechnung einschließlich Rechnungsabgrenzung erhalten Sie bis 31.01. eines Jahres.
2. Mahnwesen
Bis zum 10. eines Monats haben wir alle Mieterbuchungen vorgenommen. Säumige Mieter werden am 13. eines Monats mit einer 7 Tagefrist gemahnt. Die zweite Mahnung erfolgt automatisch am 21. des Monats mit einer 5 tägigen Zahlungsfrist. Danach erfolgt die 3. Mahnung. Sollte bis zum 3. Werktag des Folgemonats weder die alte noch die neue Miete eingegangen sein, so erfolgt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses und der gerichtliche Mahnbescheid wird beantragt. Sollte weder Räumung noch Zahlung erfolgen, wird umgehend Räumungs- u. Zahlungsklage erhoben.
3. Jahresabrechnung
Die Abrechnung der Nebenkosten mit den Mietern erfolgt unverzüglich nach Erhalt aller Kostenbelege spätestens bis 31.05. eines Jahres für das vorangegangene Wirtschaftsjahr. Der Aufbau unserer Nebenkostenabrechnung ist für alle Mieter sehr verständlich. Wir fordern Nachzahlungen an, passen die Vorauszahlungen für das laufende Jahr an, und überwachen die Zahlungseingänge. Guthaben zahlen wir aus.
4. Neuvermietung
Bei Mieterwechsel bieten wir Ihre Wohnungen sofort nach Erhalt der Kündigung zur Neuvermietung an. Einen Monat vor Rückgabe der Wohnung führen wir eine Vorbesichtigung beim ausziehenden Mieter durch, damit er in der Lage ist, erforderliche Renovierungsarbeiten rechtzeitig durchzuführen. Zur Wohnungsrückgabe fertigen wir vor Ort gemeinsam mit dem ausziehenden Mieter ein Übergabeprotokoll. Eventuelle Mängel werden sofort gerügt und Nachbesserung schriftlich, unter Fortzahlung der Miete, verlangt. Ist die Wohnung vertragsgemäß übergeben worden, rechnen wir mit dem ausziehenden Mieter ab und zahlen die Mietsicherheit aus. Hat sich bis dahin ein Nachmieter gefunden, so schließen wir den Mietvertrag mit ihm, nehmen vor Einzug die 1. Miete und die Mietsicherheit entgegen. Zur Übergabe fertigen wir ein Protokoll vor Ort.
5. Hausmeister
Wir haben eigene Hausmeister beschäftig. Diese sind verantwortlich für den Pflegezustand der Wohnanlage sowie für die Durchführung von Kleinreparaturen. Gleichermaßen sind sie Ansprechpartner für die Mieter. Es besteht Rufbereitschaft am Wochenende und den Feiertagen. Die Hausmeister sind mit hochwertigem technischen Gerät ausgestattet, so daß Gartenpflege und Winterdienst keine organisatorischen Probleme bereiten. Weiterhin sorgen die Hausmeister konsequent für die Durchsetzung der Hausordnung, damit ein problemfreies Wohnen für alle Mieter gegeben ist.
6. Handwerker
Für erforderliche Reparaturen beauftragen wir nur ortsansässige Firmen mit denen wir schon langjährige Erfahrungen in Bezug auf Zuverlässigkeit und ordentliche Ausführung haben. Rufbereitschaft am Wochenende und den Feiertagen ist dabei Voraussetzung.
7. Instandhaltung
Die laufende Instandhaltung einer Immobilie ist Voraussetzung für die langfristige Werterhaltung. Durch regelmäßige Objektbegehungen werden erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen wie Malerarbeiten in Treppenhäusern, Kellern und Fassade festgestellt. Ebenso erforderliche Erneuerungen an der Haustechnik und den Außenanlagen. Für anstehende Arbeiten werden jeweils Kostenvoranschläge eingeholt. Die Bereitstellung der Mittel und die Ausführung wird mit dem Eigentümer abgestimmt. Wir übernehmen die Auftragsvergabe, Ausführungsüberwachung, Abnahme der Gewerke, Rechnungsprüfung und Ausgleich vom Hauskonto.Kleinere Instandhaltungsmaßnahmen können wir kostengünstig mit eigenen Facharbeitern durchführen.
8. Mietsicherheiten
Wir verwalten die Mietsicherheiten gemäß den gesetzlichen Anforderungen in Form von Mietsicherheitssparbüchern und verwahren diese kostenfrei in unserem Safe. Bei Auszug eines Mieters rechnen wir die Mietsichertheit mit ihm ab.
9. Dauer des Verwaltervertrages
Die Mindestlaufzeit für den Verwaltervertrag beträgt 5 Jahre.
10. Kosten der Verwaltung
Die Höhe des Verwalterhonorars wird durch die Größe der Wohnanlage und die spezifischen Belange bestimmt. Aus diesem Grund bieten wir jede Verwaltung individuell an.
1. Kontoführung
Wir führen das WEG-Konto (Girokonto) treuhänderisch. Das Hausgeld ziehen wir im Lastschriftverfahren von den Eigentümern ein. Zahlungen an Lieferanten führen wir termingerecht im elektronischen Zahlungsverkehr durch. Weiterhin führen wir treuhänderisch ein Anlagekonto für die Instandhaltungsrücklage. Die Kontoführung wird 1 mal jährlich durch den Verwaltungsbeirat geprüft. Mit der Jahresabrechnung erhält jeder Eigentümer seine Abrechnung über die umlagefähigen Kosten und die nicht umlagefähigen Kosten. Ebenso werden Erträge wie Zinsen o.ä. ausgewiesen. Die Jahresabrechnung wird bis spätestens 30.04. eines Jahres erstellt.
2. Mahnwesen
Wir überwachen den Zahlungseingang der Wohngelder. Säumige Zahler werden nach dem 15. eines Monats gemahnt.
3. Eigentümerversammlung
Wir berufen jährlich die Eigentümerversammlung bis spätesten 31.05. ein.
4. Hausmeister / Treppenhausreinigung
Wir stellen einen Hausmeister u. ggf. eine Reinigungskraft als geringfügig Beschäftigte ein. Deren Tätigkeit wird laufend von uns überwacht. Die Anmeldung der Kräfte bei Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Finanzamt erfolgt durch uns. Ebenso die monatliche Lohnabrechnung.
5. Vertretung der WEG bei Ämtern und Gericht
Wir vertreten die WEG bei allen Behörden, Versorgungsträger und bei Gericht. Weiterhin vertreten wir die WEG gegenüber den Versicherern bei Schadensregulierungen.
6. Reparaturen und Instandhaltung
Durch regelmäßige Begehung der Wohnanlage stellen wir Reparatur- u. Instandhaltungsarbeiten fest. Kostenvoranschläge werden eingeholt. Die Maßnahmen werden der WEG-Versammlung vorgestellt. Die Versammlung hat über anstehende Maßnahmen einen Beschluss herbeizuführen. In dringenden Fällen veranlassen wir Reparaturen bis zur festgelegten Grenze eigenverantwortlich bzw. in Absprache mit dem Beirat.
7. Vergabe u. Überwachung von Reparatur- u. Instandhaltungsarbeiten
Wir vergeben die Aufträge gemäß Versammlungsbeschluss, überwachen den Arbeitsablauf und nehmen Abnahmen vor. Die Rechnungen werden von uns geprüft und vom WEG-Konto ausgeglichen.
8. Dauer der Verwalterbestellung
Die Verwalterbestellung erfolgt auf die Dauer von 5 Jahren und wird beim Amtsgericht hinterlegt.
9. Kosten der Verwaltung
Die Höhe des Verwalterhonorars wird durch die Größe der Wohnanlage und die spezifischen Belange bestimmt. Aus diesem Grund bieten wir jede Verwaltung individuell an.
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